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Carsten Lehmann, 32, konnte seit über 10 Jahren bereits über 10.000 geschädigte Autofahrer helfen. Mehr...

Nach einem Autounfall erreichen Sie jetzt eine schnelle Auszahlung der Reparaturkosten in 7 Tagen bereits von zu Hause aus.

  "Die 13 effektivsten Erfolgs-Methoden, wie Sie eine schnelle Auszahlung der Reparaturkosten erreichen können!“


 


Liebe Autofahrerin, lieber Autofahrer,

wenn Sie das hier durchziehen, können Sie nach einem unverschuldetem Autounfall immer beruhigt schlafen. Und Sie quält dabei weiß Gott kein schlechtes Gefühl! Denn...

...Ihre Auszahlung der Reparaturkosten läuft ja fast automatisch bis zur Auszahlung Ihrer Reparaturkosten! Regelmäßig. Ich erlebe das ständig, wie Sie gleich an meinen Live-Beispielen sehen.

Dabei ist das ganz einfach:

Seit über 10 Jahren bin ich als Kfz-Sachverständiger in Berlin tätig und habe gemeinsam mit der Ingenieurbüro Lehmann KG (www.gutachter-lehmann.de) über 10.000 geschädigten Autofahrern in dieser Zeit nach einem Autounfall helfen können. Während dieser Zeit stellte ich mir immer wieder die Frage, warum bei eindeutiger Schuldfrage die eine Schadenregulierung nur wenige Tage dauerte und die andere gar mehrere Wochen oder Monate.

Dann fand ich das Geheimnis einer erfolgreichen Schadenabwicklung und perfektionierte dieses System in einer 4-wöchigen Testphase so umfangreich, dass ich mit Garantie sagen kann, das jeder geschädigte Autofahrer, wenn er unschuldig in einem Autounfall geraten ist, eine Auszahlung der Reparaturkosten bereits in 7 Tagen erreichen kann.

...meine Methode funktioniert immer:

  • Für Angestellte, Selbstständige, Arbeitslose, Hausfrauen, Rentner, Studenten.
  • Vorkenntnis brauchen Sie nicht. Selbst wenn Sie noch keinen Autounfall hatten.
  • Als Kfz-Werkstatt multiplizieren Sie damit Ihre Einnahmen.
  • Wenn Sie die komplette Zeit zusammenrechnen, dann brauchen Sie vielleicht nur 1-2 Stunden Arbeitsaufwand.
  • Egal, ob Sie Mann oder Frau sind. Alter egal: 19, 56, 78 Jahre...Sie packen das!
  • Sicherheit für Sie: Keine Vorkasse, Keine versteckten Kosten für Sie. Keine windigen Geschäfte.

Was steckt also dahinter??? Ich sag´s Ihnen:

Ich helfe Ihnen bei der vollständigen und umfassenden Einschätzung der Reparaturkosten an Ihrem verunfallten Fahrzeug. Sie sehen gleich, wie verblüffend einfach das ist. Und das auch SIE das tatsächlich schaffen, eine Auszahlung der Reparaturkosten in 7 Tagen zu erreichen.

Sie haben nämlich gleich 4 Chancen

Ja, und Sie können diese 4 Chancen Bausteine auch kombinieren. Sehen Sie mal:

  • Sie erhalten bei fiktiver Auszahlung das Geld der Reparaturkosten ausgezahlt. Sie (ja SIE) können dieses Geld jetzt sogar behalten, wenn auch ohne 19% MwSt..
  • Ihnen stehen die Stundensätze einer Fachwerkstatt zu und nicht die einer kleinen Partnerwerkstatt der Versicherung. Mercedes nimmt in Berlin bis zu 121 EUR netto die Stunde! Selbst Opel nimmt bis zu 94 EUR die Stunde! Die meisten Partnerwerkstätten liegen bei nur 54 bis 69 EUR netto die Stunde.
  • Sie sind eine Kfz-Werkstatt? Dann verdienen Sie an Ihrem Produkt/Service soviel wie nie zuvor!
  • Sie müssen das Fahrzeug nicht in einer billigen Partnerwerkstatt der Versicherung reparieren lassen. Lassen Sie es doch ganz einfach in Ihrer Werkstatt reparieren. Ganz ohne Probleme!

Rechnen Sie sich selbst aus, was sich für Sie am Ende finanziell lohnt!

Doch stopp! Ich merke schon, Sie verdrehen die Augen, rufen enttäuscht:

"Geht doch gar nicht! Ich und Schadenabwicklung! So ein Unsinn. Da muss man doch Talent haben. Oder man muss jahrelenge Erfahrung haben."

Eben nicht! Claudia M. dachte genauso wie Sie. Und jetzt? Jetzt weiss sie es auch.

Reparaturkosten nach 5 Tagen auf dem Konto! Als blutige Anfängerin!

Claudia M. war frustriert:
Schon einmal – Herbst 2007 hatte sie einen unverschuldeten Autounfall. Nach fast 2 Monaten erhielt sie 72% der Reparaturkosten von der gegnerischen Versicherung und das bei eindeutig geklärter Schuldfrage.

Sie schwor sich: Nie, nie wieder einen Autounfall ohne einen Fachmann bewältigen.

Frühjahr 2009, Claudia M. hielt sich an die Methoden von Carsten Lehmann. Und weil Sie die Tipps befolgte, die auch Sie heute entdecken. Wie es weiterging?
Nun, Claudia M. erhielt eine schnelle und 100% Schadenregulierung durch die gegnerische Versicherung. Ganz ohne Probleme und mit für sie minimalem Zeitaufwand. Unterm Strich:

Reparaturkosten nach 7 Tagen auf dem Konto! 100% Auszahlung der Reparaturkosten! Für einen klaren Autounfall!
Das ist doch prima, oder? Das Beste aber ist SIE können das auch!
Während alle anderen noch auf eine Schadenabwicklung hoffen, halten Sie das Geld für die Reparaturkosten schon in den Händen!

Wie Sie das Geld bekommen?

Sie brauchen dafür nur ein bestimmtes System nach einem Autounfall anwenden! Und das geht leicht.

                       
Es ist so leicht, weil Ihnen ein Experte hilft:
Ich spreche vom Kfz-Schaden-Experten Carsten Lehmann. Er hat gemeinsam seit über 10 Jahren als Kfz-Sachverständiger in Berlin mit der Ingenieurbüro Lehmann KG über 10.000 Autofahrern sehr erfolgreich nach einem Autounfall geholfen. Und das extrem lukrativ. Carsten Lehmann weiß also, WIE SIE eine sehr erfolgreiche Schadenabwicklung erreichen. Sehr erfolgreich. Dieses Wissen teilt er jetzt mit Ihnen. In seinem neuen Report „So erreichen Sie eine Auszahlung der Reparaturkosten in 7 Tagen“.
Als erstes holt Sie dieser Report heraus aus der Zwickmühle:
Sie wissen nicht, was Sie als erstes unternehmen sollen…?
Ich zeige Ihnen das mal an einem Beispiel. Es läuft immer nach dem gleichen Dreh:
Sie wissen etwas, was andere NICHT wissen. Dieses Wissen macht Sie erfolgreich! Kostprobe?
  •  90% aller Versicherungen kürzen mittlerweile die Reparaturkosten, wenn Sie sich die Reparaturkosten fiktiv auszahlen lassen. Im Schnitt erleiden Sie mit dieser Form ohne fachkundige Hilfe einen Schaden von 10 bis 30%. Ich zeige Ihnen wie Sie diesen Verlust erst garnicht haben, bzw. dieses gekürzte Geld wieder zurückbekommen.
  • Gegen einen Kostenvoranschlag ist nicht einzuwenden. Doch stehen Ihnen nach einem unverschuldeten Autounfall nicht nur die Reparaturkosten zu. Sie haben auch das Recht sich einen Mietwagen zu nehmen, oder sich den Nutzungsausfall, welcher im Schnitt bei 35 bis 50 Euro pro Tag liegt (durchschnittliche Arbeitsdauer ca. 4 Arbeitstage). Natürlich steht Ihnen auch je nach Schadensumfang, Höhe und Alter des Fahrzeuges auch eine Wertminderung zu, die im Schnitt bei 350 Euro liegt. Nur stehen solche Werte nicht im Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt, sondern in der Regel nur im Schadengutachten eines Kfz-Sachverständigen.
  • Natürlich gibt es auch Ausnahmefälle, wo Sie auch bei einem unverschuldetem Autounfall am besten einen Rechtsanwalt beauftragen sollten. Ich zeige Ihnen wie Sie einen guten Verkehrsrechtsanwalt finden, der Ihnen eine Menge Zeit und Ärger einsparen kann.
  • Versuchen Sie je nach Bereitschaft des Schadenverursachers eine gemeinsame Schadenmeldung bei der gegnerischen Versicherung durchzuführen, am besten noch gleich vor Ort. Aus Erfahrung her, kommt es immer wieder zu nicht beabsichtigten Differenzen bei der Schadenschilderung, sodass die Versicherung die polizeiliche Ermittlungsakte anfordert. Dies führt dann zu einer Verzögerung von ca. 30 Tagen bei der Schadenregulierung!
  • Wie Sie trotz Verzögerungstaktik einer der größten Versicherung hier im Lande, trotz einwandfreier Schuldfrage  noch eine halbwegs akzeptable Auszahlung der Reparaturkosten erreichen, obwohl diese Versicherung das "FairPlay-Prinzip" erfand. Leider nur einseitig und nicht in Ihrem Interesse. Wenn Ihr Schadenverursacher bei dieser Versicherung versichert ist, kann ich Ihnen aufgrund dieser Verzögerungstaktik leider keine Garantie geben, das Sie die bereits in 7 Tagen erreichen. Im Gegenteil, Sie müssen sogar bei dieser Versicherung mit einer durchschnittlichen Auszahlung von 20-30 Tagen rechnen, trotz "FairPlay-Prinzip". Wie Ihnen dieser finanzielle Schaden trotzdem ersetzt wird und Sie im Schnitt 30-50 EUR pro Tag alleine durch diese Verzögerungstaktik gemeinsam mit einem Anwalt mehr erhalten, das erfahren Sie hier.
  • Ich zeige Ihnen, wie Sie eine richtige Unfallskizze anfertigen, welche den Sachbearbeiter der gegnerischen Versicherung keine Fragen zum Unfallhergang offen lässt. Selbst Sachverständige die nur Unfallrekonstruktionen anfertigen und Programme nutzen, die weit über 1.000 Euro kosten, staunen, wie man mit GoogleMaps und www.unfallskizze.de einen Schadenhergang so einfach beschreiben kann. Probieren Sie es doch einfach selbst mal aus. Sie werden staunen!
  • Wenn Sie davon ausgehen, das es sich bei Ihrem beschädigten Fahrzeug um einen Totalschaden handeln könnte, so kann ich Ihnen in 7 ganz einfachen Schritten zeigen, wie Sie den Wert Ihres Fahrzeuges grob berechnen lassen können. Ich kann Ihn diesen Service, der beispielsweise bei www.schwacke.de 7,90 EUR kostet, GRATIS für PKW, Zweiräder, Transporter und Geländewagen bzw. SUV anbieten. Klicken Sie einfach hier, für eine Gratis-Fahrzeugbewertung im Wert von 7,90 EUR.
  • Gerade erst zahlte eine Versicherung an einen meiner Kunden 1.580,87 Euro. Doch durch unsere Hilfe bekam er doch letztendlich die Reparaturkosten komplett zu 100%, also 3.908,39 Euro ausgezahlt. Allein durch die Hilfe eines freien und unabhängigen Sachverständigen, musste die gegnerische Versicherung 2.327,82 Euro nachzahlen! Möchten Sie auf 2.327,82 Euro verzichten? Doch sicher nicht, oder?

 Mehrauszahlung der Reparaturkosten von 2.327,82 EUR durch Kfz-Gutachter Bei diesem, an einem Chevrolet Captiva entstandenen Schaden, welcher für den einen oder anderen von Ihnen als Bagatellschaden durchgehen könnte, lagen die Reparaturkosten bei 3.908,39 €. Die Versicherung wollte aber nur 1.580,57 € zahlen und hätte allein bei diesem Fahrzeug glatt 2.327,82 € eingespart. Zum Schaden des Fahrzeughalters. Jetzt Kfz-Schaden-Experten anfordern (hier klicken)


Sie meinen, darüber wurde schon alles geschrieben?
Da haben Sie recht! In über 95% aller Inhalte wurde schon alles gesagt. Tatsächlich wird das Thema „Autounfall“ oft nur unter einem anderen Blickwinkel betrachtet.
Bei den meisten ist es doch so:

„Ich hatte einen Autounfall und gehe zum Kfz-Gutachter, bzw. die Versicherung soll sich darum kümmern.“

Machen wir doch den Test: Tippen Sie bei google.de das Wort „ Kfz Gutachter Berlin“ in die Suchmaske ein. Da kommen plötzlich 276.000 Suchbegriffe nur für Kfz-Gutachter in Berlin! Gutachter ist doch Gutachter und da ist doch nun wahrlich nicht so viel dran, oder?
Doch vergessen Sie dabei eines nicht:
Wenn Sie künftig eine schnelle und komplette Auszahlung der Reparaturkosten erreichen möchten, dann erreichen Sie dies in der Regel schneller und zu 100% als die anderen. Damit Sie dies auch tatsächlich erreichen, müssen Sie auch unter diesen 276.000 Begriffen den richtigen Kfz-Sachverständigen finden, sofern Sie keinen kennen oder mit diesen in der Vergangenheit schon gute Erfahrungen hatten.
Der Punkt ist doch: Sachverständige gibt es wie Sand am Meer! Sie erfahren in meinem Gratis-Report, wie Sie Ihr Gutachter mit der Erstellung eines Schadengutachten tatkräftig unterstützt und so Ihre Auszahlung in ganz andere Regionen bringt.
Das beste Beispiel dafür bin ich selbst! Das kam so:
Ich bin seit über 10 Jahren als Kfz-Schaden-Experte in Berlin tätig. In dieser Zeit habe ich gemeinsam mit der Ingenieurbüro Lehmann KG in Berlin über 10.000 geschädigten Autofahrern helfen können, egal ob sich diese die Reparaturkosten auszahlen ließen oder in einer Werkstatt das Fahrzeug reparieren ließen. Dann aber…
… drückte mir ein Schadenchef einer großen Versicherung ein streng geheimes nicht für die Öffentlichkeit bestimmtes internes Manuskript in die Hand, in welchen die internen Arbeitsanweisungen der Kfz-Schaden-Abteilung dieser besagten Versicherung stehen. Auf Grundlage dieser Arbeitsanweisung konnte ich eine enorme Verkürzung der Reparaturkostenauszahlung erreichen! Mehr noch:
Ich konnte meinen Auftraggebern Tipps geben („geklaut“ aus dem Manuskript!!!!), die nicht nur deren Auszahlung der Reparaturkosten verkürzten, sondern auch eine stresslose und vollständige Auszahlung dieser Reparaturkosten bewirkten. 
Mein Rekordergebnis waren 4 Tage bis die Versicherung einen Scheck schickte
Doch wissen Sie, mir persönlich geht es nicht nur darum, dass Sie nach einem Autounfall nur schnellstmöglich Ihre Reparaturkosten von der gegnerischen Versicherung erstattet bekommen. Ich möchte auch, dass Sie das bekommen was Ihnen auch laut Rechtsprechung zusteht. Nur möchte ich nicht, dass Sie sich mehrere Wochen oder gar Monate mit der Versicherung rumstreiten müssen, weil sie Ihnen nicht das zahlte, was Ihnen letztendlich zusteht. Denn leider, das muss ich Ihnen auch sagen, lassen über 90% der Versicherungen hier in Deutschland heute die Kostenvoranschläge oder Schadengutachten prüfen. Und leider wurden bei den meisten diese willkürlich und ohne rechtliche Grundlage gekürzt. Ich möchte, dass Sie fair behandelt werden! Jetzt Kfz-Schaden-Experten anfordern (hier klicken)
 
Kundenmeinungen:

 "Ich habe mir nun Ihren Report heruntergeladen. Ich bin begeistert! Seit 8 Wochen versuche ich meinen Unfallschaden reguliert zu bekommen. Nun hab ich die Lösung" (Bettina Lange)  
 "Ihre klar definierten Methoden habe ich nach meinem Unfallschaden direkt umgesetzt. Ich hatte so einen Erfolg, dass ich Sie jederzeit gerne wieder weiterempfehle. Danke und weiter so!" (Dirk Jeschke)  
 "Herr Lehmann, ich bin echt begeistert, das ist eine Basis auf der man vertrauen kann." (Maike Schmidt)  
 "Die Methoden Ihres Reports erschienen mir entgegen meiner Vorannahme so plausibel und sinnvoll, dass ich sofort an die Umsetzung gegangen bin. Bereits innerhalb einer Woche konnte ich mit der Auszahlung rechnen. Diesen Report kann ich wirklich jedem weiterempfehlen!" (Rene Koch)  
 "Dank Ihrer einzigartigen Methoden und dem Sachverständigenbüro Lehmann wurden die Reparaturkosten bereits nach 4 Tagen von der gegnerischen Versicherung angewiesen und am nächsten Tag hatte ich das Geld bereits auf meinem Konto." (Claudia Meier)  
 "Ich bin begeistert von all Ihren Methoden, seriösen Tipps und Tricks!"
(Tom Gericke)
 
 "Ich muß Ihnen zu Ihren Methoden gratulieren, es ist das Beste, was ich bis jetzt in die Hände bekam." (Thomas Schmidt)  
 
Sehen Sie das? Unterm Strich können Sie eine Auszahlung der Reparaturkosten in 7 Tagen erreichen.
Verstehen Sie mich bitte richtig: Ich möchte damit nicht protzen. All das zeige ich Ihnen nämlich nur aus…
… Dankbarkeit! Weil das Wissen auch diesem Report auch Ihre Schadenabwicklung verändern kann!
Und ich schreibe Ihnen vor allem, weil ich eines ganz sicher weiß:
Auch Sie können Ihre Auszahlung in nur 7 Tagen erreichen!
Oder wie mein Rekord in nur 4 Tagen. Vielleicht aber wollen Sie ja nur das alles ohne Ärger und Stress:
Wie Rene K., er schrieb mir: "Die Methoden Ihres Reports erschienen mir entgegen meiner Vorannahme so plausibel und sinnvoll, dass ich sofort an die Umsetzung gegangen bin. Bereits innerhalb einer Woche konnte ich mit der Auszahlung rechnen. Diesen Report kann ich wirklich jedem weiterempfehlen!"
Doch jetzt kommt´s!
Rene erhielt nicht nur nach 7 Tagen die Reparaturkosten von der gegnerischen Versicherung. Nein, er erhielt auch eine vollständige Auszahlung!
Sie finden in diesem Report, oder wenn ich Ihnen helfe die genaue Anleitung zur einer schnellen Auszahlung der Reparaturkosten:
  •  wie Sie den richtigen Sachverständigen finden
  •  wie Sie gegenüber der Versicherung auftreten müssen
  •  wie Sie eine kostengünstige und hochwertige Fahrzeugreparatur in Ihrer Fachwerkstatt erhalten
  • wie Sie für den Fall der Fälle auch den richtigen Verkehrsrechtsanwalt für Unfallschadenabwicklung finden
Sie sehen es ja selbst, liebe Autofahrerin, lieber Autofahrer…
Autounfall ist nicht gleich Autounfall.

Denn…
Wenn Sie meine Hilfe, oder meinen Report nutzen, ist das so, als ob Sie ein Team von Kfz-Experten und Juristen anleitet.
Somit ist es erstmals möglich, dass normale Menschen wie Sie und ich eine schnelle Auszahlung der Reparaturkosten erreichen werden. Das heißt auch…
Sie können schneller mit diesem Geld arbeiten!
Eben sahen Sie einige Live-Beispiele von Autofahrern, die meine Hilfe in Anspruch nahmen. Doch jede Versicherung arbeitet anders und somit schwanken auch die Auszahlungszeiträume. Die durchschnittliche Auszahlungszeit sagt mehr aus. Die eine Auszahlung dauert 4 oder 6 Tage, die andere auch mal 8 oder 10 Tage.
Vergessen Sie dabei nicht: Ich bin kein Mitarbeiter der Versicherung. Ich bin ein ganz normaler Gutachter. Und wenn ich Ihnen sage, dass Sie bereits in 7 Tagen eine Auszahlung der Reparaturkosten erreichen, dann schaffen SIE das allemal! Darum sollten Sie jetzt…
… den Report oder meine persönliche Hilfe unbedingt nutzen
Nie war Bedarf an Hintergrundwissen nach einem Autounfall größer als jetzt. Das ist Ihre Chance:

Nehmen Sie nach einem unverschuldeten Autounfall fachkundige Hilfe in Anspruch. Verhindern Sie dadurch die Reduzierung der Reparaturkosten. Dieser Report oder meine persönliche Hilfe, oder der meines Teams, ist dafür der denkbar beste Helfer. Weil er der einzige erprobte Komplett-Ratgeber für Autofahrer ist, die einen unverschuldeten Autounfall hatten. Dieser Report zeigt Ihnen auf gerade einmal 30 Seiten, was Sie beachten müssen.
  • Stoßen Sie jetzt die Tür auf zu einer schnellen und vollständigen Auszahlung der Reparaturkosten, mehr… und das ohne Ärger oder Stress
  • Normales Wissen reicht völlig aus. Sie können sofort starten
Liebe Autofahrerin, lieber Autofahrer, spüren Sie es?
Sie stehen jetzt kurz vor DER Veränderung Ihrer schnellen Auszahlung der Reparaturkosten!  Dazu brauchen Sie zwingend diesen Report oder meine persönliche Hilfe.

Rufen Sie Ihr Gratis-Exemplar im Wert von €19,90 ab. Oder nutzen Sie direkt meine persönliche Hilfe oder der meines Teams für eine schnelle Auszahlung der Reparaturkosten.

Die Kosten für die persönliche Hilfe werden bei einwandfreier Schuldfrage direkt und ohne Vorfinanzierung mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet. Klicken Sie jetzt auf 
hier und bestellen Ihr Gratis-Exemplar. Oder Sie rufen mich unter der Telefonnummer: 030-54 99 59 0 oder Mobil unter: 0174-989 37 24 zwecks persönlicher Hilfe an.


Übrigens, ich und mein Team aus professionellen Kfz-Schaden-Experten sind in und um Berlin an 5 Standorten vertreten. Die genauen Standorte finden Sie hier.

Spezielles Vertrauens-Angebot

Sie erhalten das komplette Kfz-Schadengutachten (Ø-Preis: 450,00 EUR),
ohne Vorfinanzierung!

Warum möchte ich keine Sofortkasse für das Gutachten?
Es ist ein Schutz, damit sich jeder ein Schadengutachten von einem unabhängigen und freien Sachverständigen leisten kann.

Was passiert, wenn die Schuldfrage im Verlauf doch unklar wird?
Wenn es im Verlauf nach der Erstellung des Schadensgutachten doch einmal zu Problemen mit der Schuldfrage kommt und die Versicherung die Gutachterkosten nicht übernimmt, verzichten wir auf die kompletten Gutachterkosten, ohne Wenn und Aber!  Das einzige was ich möchte, dass zumindest meine Selbstkosten von 150 EUR bezahlt werden. Das Finanzamt bekommt 19%, die Kalkulationen, die Software, kosten jeden Monat Geld.

Dieses spezielle Angebot ist an eine Bedingung gebunden!
Im Moment werden Gutachten von manchen Kfz-Gutachtern nur mit Sofortkasse angeboten. Ihnen mache ich jedoch folgendes Vertrauensangebot: Sie bekommen das Schadengutachten ohne Vorfinanzierung der Gutachterkosten, bei klarer Schuldfrage. Jetzt Kfz-Schaden-Experten anfordern (hier klicken)



Herzlichst, Ihr
 
Carsten Lehmann

Kfz-Schaden-Experte



PS: Zum Schluss möchte ich Ihnen noch eine Link von einer Website geben, wo Sie in ganz einfachen Schritten eine grafische Unfallskizze direkt online erstellen können. Ich habe Sie persönlich getestet und kann Sie Ihnen nur wärmstens empfehlen: www.unfallskizze.de.
PPS: Ich empfehle Ihnen bei fiktiver Auszahlung der Reparaturkosten, die Einschaltung eines Rechtsanwaltes, da mittlerweile 99% aller Kfz-Versicherungen mit dubiosen Prüfberichten, den Anspruchsteller in betrügerischer Art und Weise täuschen. Sie suggerieren beispielsweise Stundenverrechnungssätze die von den benannten Reparaturfirmen nicht dem Endverbraucher (IHNEN) angeboten werden. Sie streichen Nebenkosten, Kürzung der Ersatzteilaufschläge usw..
 
Ihnen wird teilweise durch Vorspiegelung falscher Tatsachen, ich kann schon  sagen in strafwürdiger Art und Weise, berechtigter Anspruch auf Schadenersatz gestrichen.
 
Leider hat diese Vorgehensweise der meisten Versicherungen Methode, um sich auf IHREN Kosten einen finanziellen Vorteil zu verschaffen, indem Sie gegen geltendes Recht verstoßen.
 
Bei den dubiosen Prüfberichten einiger Versicherungen ist in den meisten Fällen nicht mal mehr zu erkennen, ob es sich bei dem Verfasser überhaupt um einen Kfz-Sachverständigen handelt, geschweige denn, wer diesen Prüfbericht überhaupt erstellt hat. Die meisten Prüfberichte werden nicht von der Versicherung selbst erstellt, sondern werden von externen Unternehmen angefertigt, die nur Auftragsempfänger der Versicherung sind, obwohl das Fahrzeug nicht durch dieses Prüfunternehmen besichtigt wurden ist. Zumal sich hier auch die Frage stellt, ob der Mitarbeiter überhaupt in der Lage ist, ein rechtsfähiges Schadengutachten nach aktuell geltender Rechtsprechung zu erstellen.
 
Die hohe Schule mancher dieser Prüfberichte ist die, dass das unabhängig erstellte Schadengutachten unbrauchbar sei, da ja der Prüfbericht eine andere meistens niedrigere Schadenkalkulation ausweise. Sie möchten also einen Keil zwischen Ihnen und den freien Gutachter bringen.
 
Und damit Sie auch bei fiktiver Auszahlung der Reparaturkosten diese auch vollständig zu 100% und zügig erhalten, empfehle ich Ihnen einen Anwalt einzuschalten.
 
Diese Schadenspositionen werden meistens gekürzt:

  • Stundenverrechnungssätze (meistens niedriger
  • Veränderung der Lackierkosten (meistens niedriger)
  • Veränderung der Ersatzteilkosten
  • Herausnahme der Verbringungskosten
  • Herausnahme der Nebenkosten
·          
Und dass das Recht auf Ihrer Seite ist, das zeigen die folgenden Urteile (nur kleiner Auszug!):
 
Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 11.01.2008, AZ: 715 C 194/07, AG Gummersbach, Urteil vom 06.02.2007, AZ: 1 C 598/06; AG Landstuhl, Urteil vom 19.01.2007, AZ: 2 C 680/06; AG Iserlohn, Urteil vom 28.09.2006, AZ: 41 C 222/06; AG Wipperfürth, Urteil vom 11.07.2006, AZ: 9 C 354/05; AG Nürnberg, Urteil vom 28. März 2006, AZ: 31 C 211/06; AG Iserlohn, Urteil vom 15. Februar 2006, AZ: 40 C 89/06; AG Unna, Urteil vom 06. Februar 2006, AZ: 16 C 40/06; AG Braunschweig, Urteil vom 22. Dezember 2005, AZ: 121 C 3127/05; AG Dortmund, Urteil vom 20. Juni 2005, AZ: 108 C 2825/05; AG Hamburg-Harburg, Urteil vom 09. Juni 2005, AZ: 648 C 88/05; AG Saarbrücken, Urteil vom 23. Februar 2005, AZ: 3 C 291/04; AG Bielefeld, Urteil vom 26. Januar 2005, AZ:
17 C 1143/04; AG Hattingen , Urteil vom 18. Januar 2005, AZ: 7 C 157/04; AG Mainz, Urteil vom 17.09.2003, AZ: 81 C 267/03; AG Hannover, Urteil vom 04.06.2002, AZ: 528 C 2052/02; AG Meinerzhagen, Urteil vom 26.09.2001, AZ: 4 C 281/99; OLG Dresden, Urteil vom 13.06.2001, AZ: 13 U 600/01; AG Neuss, Urteil vom 02.02.2001, AZ: 39 C 5695/00; AG Neustadt (Rübenberg), Urteil vom AZ: 26.04.2000, 53 C 438/00; AG Lünen, Urteil vom 14.02.2000, 6 C 469/99; AG Bünde, Urteil vom 08.02.2000, AZ: 6 C 231/99; AG Schopfheim, Urteil vom 21.01.2000, AZ: C 328/99; AG Herborn, Urteil vom 28.12.1999, AZ: 6 C 353/99; AG Husum, Urteil vom 17.12.1999, AZ: 2 C 862/99; AG Hamburg, Urteil vom 25.11.1999, AZ: 50a C 756/99; LG Gera, Urteil vom 28.09.1999, AZ: 10 S 311/99; AG Leipzig, Urteil vom 27.08.1999, AZ: 19 C 6733/99; AG Bochum, Urteil vom 23.06.1999, AZ: 43 C 138/99; AG Dorsten, Urteil vom 02.06.1999, AZ: 3 C 44/99; AG Göttingen, Urteil vom 10.11.1998, AZ: 28 C 159/98; AG Flensburg, Urteil vom 29.10.1998, AZ: 61 C 456/98; AG Dortmund, Urteil vom 06.05.1998, AZ: 106 C 3136/98; OLG Hamm, Urteil vom 21.01.1998, 13 U 135/97; AG Eschwege, Urteil vom 16.09.1997, AZ: 2 C 627/97; AG Mosbach, Urteil vom 22.08.1997, AZ: 3 C 134/97; AG Miesbach, Urteil vom 26.06.1997, AZ: 2 C 319/97; AG Weilburg, Urteil vom 29.04.1997, AZ: 5 C 673/96; AG Düsseldorf, Urteil vom 19.12.1996, AZ: 49 C 16419/96; AG Pforzheim, Urteil vom 16.07.1996, AZ: 3 C 192/96; AG Mainz, Urteil vom 03.05.1996, AZ: 37 C 158/95; AG Hermeskeil, Urteil vom 02.05.1996, AZ: 1 C 297/95).


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